In Verden hält die Klosterkammer Hannover diverse Grundstücke, die sie seit Jahrzehnten an Erbbaunehmer vergeben hat. Diese Erbpachtverträge haben in den Fünfzigerjahren Laufzeiten von 80 bis 99 Jahren bekommen. Der Erbbauzins war ausgesprochen günstig und richtete sich nach dem Grundstückswert pro qm. So wurde es Familien mit kleineren Einkommen möglich, ein Eigenheim zu erwerben, ohne mit hohen Kosten durch Grundstückserwerb belastet zu sein. Der soziale Aspekt des bezahlbaren Wohnens war der Fokus und galt als oberstes Prinzip bei Vertragsabschluss!
Inzwischen hat die 2. Generation die Häuser übernommen. Auch diese Leute – Familien und Paare – haben Häuser zu erschwinglichen Preisen kaufen können. Sie hätten bei zusätzlichen Grundstückskosten wahrscheinlich aus finanziellen Gründen kein Haus gekauft!
Einige der Erbbaunehmer leben inzwischen seit 30 und mehr Jahren in ihren Häusern und sind ältere Leute, die inzwischen im Ruhestand sind.
Bisher war der Erbbauzins moderat dem Lebensstandard entsprechend angehoben worden, viele Hauseigentümer zahlen zurzeit unter 1000 Euro im Jahr entsprechend der Grundstücksgröße.
Zum Ablauf der Laufzeiten plant die Klosterkammer Hannover nun die Anhebung des Erbbauzinses erneut vertraglich zu regeln. Das ist grundsätzlich legitim, es wird von den Erbbaunehmern akzeptiert, dass eine deutliche Erhöhung des Erbbauzinses erfolgen wird. Die Planungen der Klosterkammer gehen dahin, den Erbbauzins exorbitant zu erhöhen.
So hat eine Familie bei Ablauf der Laufzeit 2040 damit zu rechnen, zukünftig das10,7-fache an Erbbauzins zahlen zu müssen, d.h. die jährliche Zahlung an die Klosterkammer erhöht sich von 836 Euro auf 8965 Euro! Die Klosterkammer hat der Familie dieses Angebot schriftlich unterbreitet.
Derartig hoher Erbbauzins ist nicht zu leisten, nicht von Erwerbstätigen und schon gar nicht von Rentnern.
Die Betroffenen verstehen die dramatisch erhöhte Forderung des Erbzinses als „Wucher“ und fürchten die „kalte Enteignung“ ihrer Häuser:
wenn Erbbaunehmer nicht mehr zahlen können, bietet ihnen die Klosterkammer an, das Haus zu 2/3 des Wertes abzunehmen. Ein schlechtes Angebot und vor allem der Verlust des Zuhauses!
Das müssen wir verhindern!
Einige Hauseigentümer haben in den vergangenen Jahren neue Verträge abgeschlossen. Diese Verträge dürften rechtssicher sein, so dass unabhängig vom Erfolg dieser Initiative die Verträge fortgelten.
Wir bitten alle, bei denen die Erbbauerhöhung in den nächsten Jahren ansteht, zunächst keine Anschlussverträge zu tätigen, sondern abzuwarten, was der Einsatz der Erbbauinitiativen u.a. in Lüneburg, Osnabrück, Hildesheim und Verden ergibt.
Wir setzen uns für einen bezahlbaren, angemessenen Erbbauzins ein!
Machen Sie mit!
Kontakt: info@initiative-erbbau-verden.de
Weitere Hintergrundinformationen finden Sie im Positionspapier der Landesarbeitsgemeinschaft „Bezahlbares Wohnen im Erbbau_Niedersachsen“ zur Bemessung des Erbbauzinses zu erneuernder Erbbaurechte.

